


Tipps für Erwerblose
Ist Ihnen Ihre Stelle gekündigt worden, so prüfen Sie zuerst, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Wurde nichts anderes schriftlich abgemacht und ist kein Gesamtarbeitsvertrag anwendbar, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des Obligationenrechts:
Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Anmeldung bei der Gemeinde: Melden Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der ALV beanspruchen, persönlich bei der Gemeinde.
Nehmen Sie zur Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:
AHV-Ausweis, Bei ausländischen Staatsangehörigen: Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis
Weitere Informationen
Bin ich gegen Arbeitslosigkeit versichert?
In der Schweiz sind praktisch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Versicherungspflicht deckt sich weitgehend mit jener in der AHV. Nicht automatisch versichert sind selbständig erwerbende Personen.
Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE)?
Das Recht auf ALE hängt von 7 Anspruchsvoraussetzungen ab:
Welche Pflichten muss ich beachten?
Allgemein sind sie verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Dies bedeutet:
Sie müssen sich gezielt, in der Regel in Form einer ordentlichen Bewerbung, um eine neue Stelle bemühen, wenn nötig auch ausserhalb des bisherigen Berufes. Bewerbungen ohne Vorliegen konkreter Stellenangebote (sogenannte Blindbewerbungen) können nur als Ergänzung dienen. Sie haben ihre Angaben über ihre Stellensuche gegenüber dem RAV monatlich nachzuweisen.
Sie müssen eine zumutbare Stelle annehmen.
Zudem sind Sie verpflichtet, jegliche Änderung im Zusammenhang mit ihrem ALE-Anspruch Ihren Vollzugsstellen mitzuteilen. Das kann sein: Erzielung eines Zwischenverdienstes, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Unfall etc.
Wann ist eine Arbeit zumutbar?
Im Allgemeinen haben Sie jede zumutbare Arbeit anzunehmen, um die Arbeitslosenkasse möglichst wenig zu belasten.
Wie hoch ist mein Taggeld?
Als Basis für die Auszahlung gilt der so genannte versicherte Verdienst. Dieser wird von der Arbeitslosenkasse normalerweise aufgrund der Einkommen der letzten 6 Monate festgesetzt.Aus dem versicherten Verdienst wird ein Taggeld berechnet, das je nach persönlichen Verhältnissen 70 oder 80% des versicherten Verdienstes beträgt.Sie erhalten pro Woche 5 Taggelder (Montag bis Freitag). Da die Anzahl der Werktage je nach Monat unterschiedlich ist, schwankt dementsprechend auch die monatlich ausbezahlte ALE. Sie erhalten eine ALE in der Höhe von 80% des versicherten Verdienstes
In allen übrigen Fällen erhalten Sie eine ALE in der Höhe von 70% des versicherten Verdienstes.Von der ALE sind die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge (AHV/IV/EO, NBU, berufliche Vorsorge) und bei ausländischen Staatsangehörigen eventuell die Quellensteuern in Abzug zu bringen.
Sofern Sie unterstützungsberechtigte Kinder haben, haben Sie Anspruch auf eine Kinderzulage.
Wie viele Taggelder kann ich beziehen?
Wie im Gesetz über die Arbeitslosenversicherung festgeschrieben, kann die Höchstdauer für den Leistungsbezug bis zwei Jahre betragen. Stichtag für den Beginn dieser 2jährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug ist der erste Tag, an dem sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben Anspruch auf höchstens
Wann wird die Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt?
Die Arbeitslosenkasse (ALK) zahlt die Taggelder für jeden Monat in der Regel im Laufe des folgenden Monats aus. Sie erhalten eine schriftliche Abrechnung. Für eine möglichst rasche Auszahlung der Taggelder ist es wichtig, dass Sie der ALK sämtliche erforderlichen Unterlagen sobald als möglich einreichen.
Was sind Einstelltage?
Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wird Ihre Arbeitslosenentschädigung vorübergehend eingestellt. Sie erhalten also während dieser Zeit keine Taggelder.
Dies ist namentlich der Fall, wenn Sie
Die Einstellungszeit kann 1 – 60 Tage betragen, je nach Schwere des Fehlverhaltens.
Was sind Wartetage?
Der Anspruch auf ALE beginnt grundsätzlich nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit.Diese allgemeine Wartezeit gilt nur für Personen, deren versicherter Verdienst aus einer Vollzeitbeschäftigung Fr. 3'000.– übersteigt. Bei Teilzeitbeschäftigung vermindert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad. Zusätzlich haben Sie in gewissen Fällen zu der allgemeinen Wartezeit von 5 Tagen 1, 5 oder 120 besondere Wartetage zu bestehen.
Als Wartetage gelten nur diejenigen Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Wie erhebe ich Einsprache?
Jede Verfügung enthält eine Rechtsmittelbelehrung, welche Ihnen sagt, innert welcher Frist und bei welcher Stelle Sie Einsprache erheben können. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Geben Sie an, wieso Sie mit der Verfügung nicht einverstanden sind (Begründung) und welchen Entscheid Sie wünschen (Begehren). Der Einsprache legen Sie die Verfügung, die Sie anfechten wollen, sowie allfällige Beweismittel bei. Das Einspracheverfahren ist kostenlos und endet mit einem Einspracheentscheid. Wenn Sie mit diesem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie ihn beim kantonalen Versicherungsgericht mit einer Beschwerde anfechten. Mehr ...
Was sind kontrollfreie Tage?
Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage "Kontrollferien" (1 Woche) zugute. Das sind Tage, während denen sie von der Erfüllung der Kontrollvorschriften befreit sind, keine Arbeitsbemühungen unternehmen und auch nicht vermittlungsfähig sein müssen.
Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich wegen Krankheit oder Unfall die Kontrollvorschriften nicht erfüllen kann?
Sie müssen dies Ihrem RAV unverzüglich melden.Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf ALE nur für die ersten 30 Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug sind die Taggelder auf 44 beschränkt. Bei Unfall erhalten Sie noch während 2 Tagen Leistungen von der ALV. Ab dem dritten Tag erhalten Sie Taggelder von der Suva.
Wiedereingliederungsmassnahmen
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, erfüllen Sie grundsätzlich auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen. Diese Wiedereingliederungsmassnahmen sollen Ihnen helfen, auf dem Arbeitsmarkt schneller eine dauerhafte Anstellung zu finden.
Einige Bsp: von Wiedereingliederungsmassnahmen:
Zwischenverdienst
Der Zwischenverdienst ist eine Übergangslösung. Sie suchen weiter nach einer Stelle, verrichten aber vorübergehend eine Arbeit, welche nicht eigentlich Ihrem Wunsch entspricht.
Die Arbeitslosenversicherung kompensiert Ihren Minderverdienst im Vergleich zu Ihrem früheren Einkommen, so dass Sie mit Ihrer Arbeit ein höheres Einkommen erzielen, als wenn Sie Taggelder erhielten.