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Medien
Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen
Comité des chômeurs e precaires
Comitato degli disoccupati e precari
Medienmitteilung 18/8/09
Nein zum Abbau der ALV
Regionales Referendumskomitee Bern gegründet
Am 17. August 2009 trafen sich auf Einladung des Komitees der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA) die Vertreter der Betroffenen und weiterer Organisationen der Region Bern, um über ein gemeinsames Vorgehen gegen die vom Bundeshaus geplante Verschlechterung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) zu beraten. Dabei wurde eine Regionalgruppe Bern des bereits im Juni konstituierten nationalen Referendumskomitees gegründet. Gründungsmitglieder sind KABBA, die Grüne Partei Bern/Demokratische Alternative (GPB/DA), die Junge Alternative (JA), die Juso Bern, die Jungkommunisten Bern  und die Partei der Arbeit (PdA).

Ende Juli 2009 waren 145'364 Arbeitslose eingeschrieben. Innerhalb nur eines Jahres hat die behördlicherseits registrierte Arbeitslosenzahl um 53'201 Personen (+57,7%) zugenommen. Ausgerechnet heute, wo das Gewitter auf dem Arbeitsmarkt losbricht, will der Bundesrat den Betroffenen den Regenschirm durchlöchern oder gar wegnehmen. Obwohl die seit 1990 eingeschlagene Richtung der Arbeitsmarktpolitik sich schon bis heute verheerend ausgewirkt hat, sind Bundesrat und Ständerat nicht zu einer Kurskorrektur bereit, sondern wollen die Abbaupolitik fortsetzen und intensivieren. Da sich auch im Nationalrat ein ähnliches Ergebnis abzeichnet, stehen wir vor der Notwendigkeit, ein Referendum gegen diese Gesetzesänderung zu ergreifen und einen Volksentscheid herbei zu führen.

Die vorgesehene Revision löst keines einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Als mittelfristige Hauptwirkung einer Annahme dieser Vorlage wäre zu erwarten, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird, ohne dass ein einziges der grossen Arbeitsmarktprobleme gelöst wird.
Medienmitteilung 08/06/09
Die AVIG-Revision ist die Fortsetzung und Intensivierung
einer gescheiterten Arbeitsmarktpolitik

Am 8. Juni 2009 hat der Ständerat die Revision des Arbeitslosenversicherungs-gesetzes durchberaten und ist weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats und der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit gefolgt.
Einnahmeseitig wird demnach der ordentliche Beitragssatz von 2 auf 2,2 Prozent erhöht. Zeitlich befristet soll der Beitragssatz auf 2,3 Prozent angehoben und ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent auf dem Verdienst zwischen 126 000 und 315 000 Fr. eingeführt werden. Was darüber geht, bleibt nach wie vor jeder solidarischen Beitragspflicht enthoben.
Zur Entschuldung der Versicherung soll auf der Leistungsseite über eine halbe Milliarde eingespart werden. Die dazu vorgesehenen Kürzungen der Versicherungsleistungen bedeuten für die Betroffenen und ihre Familien eine weitere Belastung und werden besonders unter den Jugendlichen das working poor verbreiten, denn bis zum 30. Altersjahr soll jeglicher Zumutbarkeitsschutz entfallen. In die gleiche Richtung wirkt die vorgesehene Ausdehnung der sogenannten Ersatzarbeit, das ist unterbezahlte Arbeit, zu deren Annahme der Arbeitslose auch verpflichtet werden kann. Für die Kantone und Gemeinden bedeutet die Vorlage eine erneute Überwälzung von Kosten, weil sich der Bund und die ALV immer mehr aus ihrer Verantwortung stehlen und das verfassungsmässige Obligatorium durch Ausschluss von der Versicherung (für Teilnehmer von "arbeitsmarktlichen Massnahmen"), durch Verlängerung von Wartezeiten usw. aushöhlen.
Im Bundeshaus wird die gesamte Vorlage als Sanierungsvorlage dargestellt, dazu noch als angeblich ausgeglichene. Bei näherem Hinsehen erweist sich die Vorlage als weiterer Schritt des Sozialabbaus und als Fortsetzung und Verschärfung einer seit 1990 eingeschlagenen Richtung der Arbeitsmarktpolitik, die sich schon heute verheerend auswirkt. Die Spielregeln des Arbeitsmarkts werden nun zum x.ten Mal zu Gunsten der Patrons abgeändert. Damit werden alle schon bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft.
Wir fordern, dass diese AVIG-Revision zurückgewiesen und eine Revision ausgearbeitet wird, die den Verfassungsauftrag in allen Teilen ernst nimmt, wonach alle Arbeitnehmer obligatorisch versichert sind, und wonach der Bund verpflichtet ist, die Massenarbeitslosigkeit zu verhüten bzw. zu bekämpfen.
So bekannte sich in der Juni-Session 2009 des Ständerates die freisinnige Fraktionssprecherin zu einer Arbeitslosenversicherung, welche die Probleme der Betroffenen "mildert" und fügte wörtlich bei: "... eine, die hilft, wo es nötig ist." Deutlicher als mit diesen Worten von Frau Egerszegi kann man es kaum ausdrücken, was da von der FdP gefordert wird: nicht mehr und nicht weniger als die Preisgabe des verfassungsmässigen Systems der Arbeitslosenversicherung. Dieses beruht auf der bundesweiten Solidarität (welche sich im Obligatorium konkretisiert) und auf dem Versicherungsprinzip. Im Unterschied zum Bedürftigkeitsprinzip, das im Sozialfürsorgewesen obwaltet, verlangt das Versicherungsprinzip, dass die Leistungen nicht nach dem Existenzbedarf, sondern nach dem erlittenen Schaden bemessen werden. Auf Widerrede ist diese unerhörte Forderung im Ratssaal nicht gestossen. Die Verfassung will, dass der Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten mit der Gesamtheit der Lohnabhängigen zusammenfällt. Diese Kongruenz wird immer weiter durchlöchert und darin besteht eine der Hauptstossrichtungen aller neoliberalen AVIG-Revisionen seit anfangs der Neunziger Jahre.
Vor der Debatte im Nationalrat
Leider hat der Ständerat, von dem gesagt wird, er vertrete die regionalen Interessen, in dieser Aufgabe völlig versagt. Es bleibt zu hoffen, dass die NationalrätInnen aus den Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit in diesen Fragen näher bei der Bevölkerung stehen und die vom Ständerat versäumte regionalpolitische Kritik der Vorlage nachholen werden. Dann wird man vielleicht auch einige Bürgerliche sehen, die der Vorlage nicht ohne weiteres zustimmen, denn einmal mehr zieht sich der Bund damit aus seiner verfassungsmässigen Verantwortung zurück und überwälzt die Folgekosten der Arbeitslosigkeit den ohnehin schon am schwersten betroffenen Kantonen und Gemeinden.
Referendumskampf absehbar
Allerdings zerbrechen sich im Bundeshaus einige Leute den Kopf wegen der Befürchtung, dass eine Allianz aus SP und SVP die Bundesratsvorlage zu Fall bringen könnte. Wir dürfen uns keine Hoffnungen auf ein solches Szenario machen und werden unsere Planungen bestimmt nicht umwerfen, sondern rüsten uns für den bevorstehenden Referendumskampf.
Was die SVP anbelangt, so kann man nach den bisherigen Erfahrungen davon ausgehen, dass ihre Parteiführung die Annahme der AVIG-Revision keinesfalls ernsthaft gefährden möchte, denn es handelt sich dabei um eine Revision im Interesse der Patrons. Allerdings wird sich die SVP kaum scheuen, die Revision (wegen der Anhebung des ordentlichen Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Lohnprozente) lautstark zu "bekämpfen", sofern sich eine genügend sichere Prognose für die Annahme der Vorlage durch den Nationalrat abzeichnet.
Offen bleibt auch die Frage, wie weit und wie stark sich die Gewerkschaften und die Sozialdemokratische Partei und deren nationalrätliche Vertreter überhaupt für die Arbeitslosen schlagen werden, und ob ihre Fraktion geschlossen auftreten wird. Wir hoffen dies, aber das harte Leben hat uns Betroffene zu Realisten erzogen. Wir dürfen und werden nicht so schnell vergessen, dass eine Reihe von sozialdemokratischen NationalrätInnen (unter denen prominente Köpfe der SP Bern auffallend stark vertreten waren) in den 1990er Jahren dem Bundesrat grünes Licht erteilt haben, indem sie sich bei Abstimmungen unter Namensaufruf der Stimme enthielten, als es gegen die Arbeitslosen ging. Gewiss werden wir alles versuchen, um diese und andere Parteien und Organisationen als Verbündete im Kampf gegen die arbeiterfeindliche Revision zu gewinnen.
Chancen des Widerstands
Auffallend ist die vorsichtige Art und Weise, mit der das Thema vom Bundesrat behandelt und entpolitisiert dargestellt wird. Schon im Herbst 2007 zeigte sich eine gewisse Lichtscheue im Bundeshaus darin, dass die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens bis nach den Wahlen 2007 hinausgeschoben wurde.
Diese Scheu kommt nicht von ungefähr. Am 28. September 1997 obsiegte das Referendum des Arbeitslosenkomitees von La Chaux-de-Fonds in einer thematisch sehr ähnlich gelagerten Abstimmung zur Arbeitslosenversicherung, wenn auch nur hauchdünn (50,8% Nein-Stimmen). Das war damals mitten in der Zeit der neoliberalen Höhenflüge ein sensationelles Ergebnis. Es zeigt, dass der Sozialabbau im Schweizer Volk nicht besonders populär ist. Wer eine Abbauvorlage durchbringen will, versucht daher gewöhnlich, die Verschlechterung der Gesetze vor dem Volk zu verschleiern und das Ganze als technische Massnahmen oder Massnahme zur finanziellen Konsolidierung der Versicherung, jedenfalls als völlig unpolitische Angelegenheit hinzustellen. Durch Ausblenden und Totschweigen soll so Desinteresse erzeugt werden. Das war auch 1997 der Fall, als das Bundeshaus versuchte, seine Abbauvorlage unter dem schönfärberischen Titel "Bundesbeschluss über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung" durchzubringen. Eine andere bekannte Methode, um das Solidaritätsbewusstsein der Bevölkerung zu täuschen, ist der Griff zum Argument des "Sozialmissbrauchs" und ähnliche Ablenkungsmanöver.
Heute stehen die Chancen für ein Referendum wesentlich besser als vor 12 Jahren. Die Bevölkerung ist von den neoliberalen Illusionen ernüchtert. Die Rettungspakete für die UBS haben der Bevölkerung vor Augen geführt, in wessen Dienst die Regierenden stehen. Wer da hat, dem wird gegeben, und den Opfern der Neoliberalen Orgie wird ein Recht um das andere entrissen. Ein wachsender Anteil der StimmbürgerInnen ist unmittelbar oder ständig von Arbeitslosigkeit bedroht, hat persönlich kürzere oder längere Zeitspannen der Arbeitslosigkeit erlebt, oder weiss aus allernächster Umgebung, was es heisst, arbeitslos und amtlichen Schikanen ausgesetzt zu sein. Vieles hängt davon ab, ob es uns gelingt, diese Wählermassen zu informieren und zu mobilisieren. Organisatorisch sind wir dafür besser vorbereitet und besser vernetzt als damals. Die aktuelle AVIG-Revision wurde von Anfang an in zahlreichen Kontakten der Betroffenengruppen analysiert, und die Stellungnahmen und Strategien wurden an Konferenzen abgesprochen. Kürzlich wurde ein  Referendumskomitee mit Vertretern verschiedener Betroffenengruppen und Regionen gegründet.
Von Thomas Näf, Präsident KABBA  14/8/09
Nein zum Abbau der Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) der Schweiz soll ein weiteres Mal verschlechtert werden. Nun steht die Debatte im Nationalrat, dem Zweitrat bevor. Im Ständerat verlief die Debatte recht sang- und klanglos, und das Medienecho war gering. Zu den Leistungskürzungen vernahm man im Ratssaal nur pauschale Phrasen. Diese seien zumutbar, die Vorlage sei ausgewogen usw. Das Studium des Amtlichen Bulletins (*) lohnt sich, denn im Bundeshaus herrschende Auffassungen und Absichten werden erkennbar.

Medienmitteilung 7/10/09

Sparen auf dem Buckel der Arbeitslosen

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will in der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch mehr Leistungen kürzen als Bundesrat und Ständerat.

Zur Entschuldung der Versicherung soll auf der Leistungsseite über eine halbe Milliarde eingespart werden. Die dazu vorgesehenen Kürzungen der Versicherungs-leistungen bedeuten für die Betroffenen und ihre Familien eine weitere massive Belastung (oder drängen Betroffene und ihre Familien schneller in die Armut). Insbesondere laufen Jugendliche Gefahr, working poors zu werden: bis zum 30. Altersjahr soll jegliche Arbeit zumutbar sein.

Ebenso verfehlt und unverständlich ist die vorgesehene Ausdehnung der sogenannten Ersatzarbeit. Dabei handelt es sich um unterbezahlte Arbeit, zu deren Annahme Arbeitslose verpflichtet werden können.

Für die Kantone und Gemeinden bedeutet die Vorlage eine erneute Überwälzung von Kosten. Der Bund und die ALV stehlen sich zunehmend aus ihrer Verantwortung und das verfassungsmässige Obligatorium wird durch Ausschluss von der Versicherung (für Teilnehmer von "arbeitsmarktlichen Massnahmen"), durch Verlängerung von Wartezeiten usw. ausgehöhlt.

Wenn die jetztige Version der Gesetzesrevision in der Wintersession durch den Nationalrat akzeptiert würde, könnten den Arbeitslosen bereits 2011 die Leistungen drastisch gekürzt werden. Ausgerechnet, in der aktuellen Krise! Und ausgerechnet in einem Staat, der erst gerade den Mitverursachern dieser Krise 36 Milliarden Steuergelder (!!) zur Verfügung gestellt hat.

Die vorgesehene Revision löst keines einziges der bestehenden Arbeitsmarkt-probleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Hauptwirkung dieser Vorlage ist, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.

 

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