Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht die Arbeitslosen!
Medienmitteilung: Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen, 16. September 2010
Das Komiee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen ruft die Bevölkerung auf, gegen die Revision der ALV zu stimmen. Es werden von der Revision nämlich vor allem Jugendliche, Frauen und Langzeitarbeitslose betroffen sein. Indirekt wird aber auch auf die Kantone und Gemeinden der Finanzdruck erhöht.
Die 4. AVIG Revision geht davon aus wer Mühe habe eine Stelle zu findest ist entweder faul, Ausländer, bildungsfern oder krank. Tatsächlich gibt es Gründe, welche mit der Qualifikation oder den Arbeitswillen der Arbeitslosen nichts zu tun haben: zum Beispiel zu wenig praktischer Erfahrung (LehrabgängerInnen), nicht geradlinige Berufskarrieren (wenn verschiedene Berufe ausgeübt wurden) das Alter (über 45 Jahre), WiedereinsteigerInnen und alleinerziehende Frauen und Männer, Berufe mit weniger Nachfrage oder Übersättigung des Arbeitsmarkts. Sie alle sind auf eine gute ALV angewiesen.
Die Jugend soll es hart treffen - so entschied jedenfalls die Parlamentsmehrheit. Die vom Parlament abgesegnete Revision fördert die Konkurrenz unter Jugendlichen: Unter-30jährigen werden zukünftig jeden Job annehmen müssen (Zumutbarkeitsschutz entfällt: Der Zwang, jede Arbeit anzunehmen – auch miserabel bezahlte ). Dadurch werden viele Arbeitslose direkte KonkurrentInnen zu den niedrig ausgebildeten Arbeitskräften, was sich auch bei deren Löhnen auswirken wird.
Auch die Frauen gehören zu den Verliererinnen in dieser Revision. Ob verwitwet oder geschieden, Wiedereinsteigerinnen in den Arbeitsmarkt bekommen weniger Taggelder. Langzeitarbeitslosen bietet die Revision einzig und allein die Prekarität, denn je länger sie arbeitslos sind desto, weniger Taggelder bekommen sie.
Die Revision bewirkt für die Gemeinden und Kantone eine Kostenverlagerung. „Die Zusatzbelastung für die Kantone und Gemeinden durch die untersuchten Massnahmen beträgt rund CHF 137-236 Mio. pro Jahr“. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Sozialdirektorenkonferenz (SODK). Das Referendumskomitee hat zu diesem Zweck mit vielen ParlamentarierInnen auf Gemeinde- und Kantonsebene zusammengearbeitet. Diese erarbeiteten verschiedene Motionen und Interpellationen um diese Kostenverlagerung zu berechnen. Desweiteren dürfen Kantone mit hoher Arbeitslosigkeit die Bezugsdauer für Taggelder nicht mehr erhöhen.
Diese Revision des bürgerlichen Lagers ist Teil eines grossen Abbauplanes unserer Sozialwerke. Die Revision wird nicht nur das Lohndumping, die Prekarität und die Konkurrenz verschärfen. Es ist vor allem eine Kriegserklärung an die Betroffenen selber, die nicht die Ursache dieser Krise sind, sondern die Opfer.
Deshalb: NEIN zur Revision der Arbeitslosenversicherung
am 26. September 2010!
Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen 16/9/10 Drucken
Kommentar zur «Abstimmungs-Arena»
Die «Arena» diskutierte über die Revision des Arbeitslosengesetzes - ohne Betroffene
Von Christof Berger, 13. September 2010 Quelle: Mediendienst «Hälfte / Moitié»
Zwei Wochen vor der Abstimmung über die Revision des Arbeitslosengesetzes hat im Schweizer Fernsehen die «Arena» über diese Vorlage stattgefunden. Dabei diskutierten BefürworterInnen und GegnerInnen. Allerdings nur solche, die im Erwerbsprozess verankert sind. Direktbetroffene, sprich Arbeitslose, kamen in der Sendung nicht zu Wort. Dies, obwohl sich der (selbst von Erwerbslosigkeit betroffene) Präsident des Referendumskomitees aktiv um eine Einladung in die Sendung bemüht hatte. Das Schweizer Fernsehen fand es allerdings nicht einmal der Mühe wert, die Anfrage zu beantworten.
Man fühlte sich an Zeiten zurückerinnert, in denen Männer über die Einführung des Frauenstimmrechts diskutierten. Offensichtlich ist es mehr als ein unbestimmtes Gefühl, dass, wer in der Schweiz seine Erwerbsarbeit verliert, gleichzeitig auch entmündigt und aus dem gesellschaftlichen Kontext ausgeschlossen wird. So diskutierten am Freitag, 10. September 2010 in der «Arena» Habende darüber, in welcher Form man sich die Nichthabenden noch leisten könne. Ob damit das Schweizer Fernsehen seinem umfassenden Informations- und Meinungsbildungsauftrag noch gerecht wird, müsste untersucht werden. Die nächste Stufe wäre dann wohl, das Stimmrecht vom Einkommen abhängig zu machen.
Christof Berger 13/9/10 Drucken
Abstimmungs-Arena zur AVIG-Revision
Die betroffenen Erwerbslosen wehren sich gegen weitere Diskriminierung
13. September 2010 Quelle: Mediendienst «Hälfte / Moitié»
Der Präsident des «Referendumskomitees - Nein zum Abbau der ALV», Thomas Näf, wehrt sich mit einer Beschwerde gegen die Abstimmungsarena zur Revision Arbeitslosenversicherung vom Freitag, 10. September 2010.
Thomas Näf schreibt an die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz:
Ombudsstelle
Herrn Achille Casanova
Kramgasse 16
3011 Bern
«Die Abstimmungsarena zur Revision der Arbeitslosenversicherung vom Freitag, 10. September 2010 wurde ohne Beteiligung von Direktbetroffenen, sprich Arbeitslosen, durchgeführt. Dies, obwohl ich mich in meiner Funktion als Präsident des schweizerischen Referendumskomitees und als Direktbetroffener bei der Redaktionsleiterin, Frau Marianne Gilgen, rechtzeitig für eine Teilnahme an der Abstimmungsarena zur Revision der Arbeitslosenversicherung beworben habe. Die Bewerbung blieb unbeantwortet.»
Weiter fragt er in seiner Beschwerde den Ombudsmann SRG/SSR idée suisse, Achille Casanova, ob er nicht auch der Meinung sei, dass mit der Verweigerung des Zugangs zur Sendung für Arbeitslose, welche die Auswirkungen der Gesetzesrevision als erste zu spüren bekommen werden, Art. 4 RTVG bzw. die SRG-Konzession verletzt worden sei.
Kommentar zur eidgenössischen Abstimmung über die Revision der Arbeitslosenversicherung
Die Politik der Ausgrenzung geht weiter
Von Christof Berger, 27. September 2010
Es war ein Abstimmungskampf ohne grosse Diskussion. Die Bundesratswahlen verdrängten jedes andere Thema weitgehend. Wie gewohnt wurde bei der AVIG-Revision über die Arbeitslosen diskutiert und nicht mit ihnen.
Die Direktbetroffenen blieben mit einem Komitee-Budget von lediglich einem vierstelligen Frankenbetrag und mit viel Gratisarbeit im nationalen Abstimmungskampf praktisch unsichtbar. Sie hatten versucht, den Betroffenen ein Gesicht zu geben. In der Kampagne der Gewerkschaften und Linksparteien wurden die Arbeitslosen mehrheitlich als anonymer und willenloser Bodensatz der Gesellschaft dargestellt.
Die vom Abstieg bedrohte Mehrheit hat der bereits abgestiegenen Minderheit wieder einmal gezeigt, wo Gott hockt. Zumindest in der Deutschschweiz. Und was immer klarer wird: Entgegen anderslautender Beteuerungen glaubt niemand mehr an eine Vollbeschäftigung. Durch den Abbau der Leistungen der Arbeitslosenversicherung wird bewusst in Kauf genommen, dass immer mehr Menschen dauerhaft in die Armut, resp. Sozialhilfe (was dasselbe bedeutet bei gleichzeitiger Entmündigung und Dauerüberwachung) abgeschoben werden. Das heisst, alle wissen, dass es zu wenig bezahlte Arbeit gibt, aber einen ganzen Haufen unerledigter unbezahlter Arbeit. Und weil niemand ernsthaft die bezahlte Arbeit gleichmässiger verteilen will, grenzt die Gesellschaft diejenigen aus, die in diesem System die hoch gehängten Trauben nicht erreichen. Dies mit dem zynischen Hinweis, Arbeit wäre ja genügend vorhanden. Mit Schlagzeilen wie «Die herbeigeredete Armut» werden die Opfer dieser Verdrängungspolitik auch noch der Häme preisgegeben.
Zweidrittelsgesellschaft
Zu Beginn der neoliberalen Wende wurde vor einer Zweidrittelsgesellschaft gewarnt. Heute haben wir diese. Und vom Versprechen, dass alle mittel- und langfristig vom schrankenlosen Wettbewerb profitieren würden, sind wir weiter entfernt denn je.
Und warum ändern wir dieses System nicht? Weil die damaligen Neoliberalismus- und GlobalisierungskritikerInnen gemerkt haben, dass sie im Mainstream spuren müssen, wenn sie auch nur geringen Einfluss und zudem ihre Jobs behalten wollen. Weil Solidarität zum Schimpfwort gemacht wurde. Weil Menschen, die sich solidarisch mit Ausgegrenzten zeigen, Gefahr laufen, selbst ausgegrenzt zu werden. Weil die GewinnerInnen dieser Umverteilungspolitik «hin zu den Reichen» inzwischen so mächtig geworden sind, dass sie sich nicht mehr an Gesetze und demokratische Prozesse zu halten brauchen. Und weil allenthalben das neoliberale Tina-Prinzip («There is no alternative») verinnerlicht wird.
Kreative Opposition
Vermehrte soziale Eruptionen und Kurzschlusshandlungen (z.B. Amokläufe) werden dergestalt in Kauf genommen und dienen zusätzlich der allgemeinen Unterhaltung. Trotzdem ist es nicht aussichtslos, weiter von unten an den Stuhlbeinen der Macht zu sägen: Mit Kreativität (z.B. dem Aufbau von unabhängigen Kleinökonomien), zivilem Ungehorsam, Boykott der Mainstreammedien und unsozialen Grosskonzerne sowie hartnäckigem Einfordern der Grund- und Menschenrechte. Die Mächtigen sind nur so lange mächtig, solange wir ihre Macht akzeptieren und sie auch noch dafür bewundern.
Christof Berger 27/9/10 Drucken
So bekannte sich in der Juni-Session 2009 des Ständerates die freisinnige Fraktionssprecherin zu einer Arbeitslosenversicherung, welche die Probleme der Betroffenen "mildert" und fügte wörtlich bei: "... eine, die hilft, wo es nötig ist." Deutlicher als mit diesen Worten von Frau Egerszegi kann man es kaum ausdrücken, was da von der FdP gefordert wird: nicht mehr und nicht weniger als die Preisgabe des verfassungsmässigen Systems der Arbeitslosenversicherung. Dieses beruht auf der bundesweiten Solidarität (welche sich im Obligatorium konkretisiert) und auf dem Versicherungsprinzip. Im Unterschied zum Bedürftigkeitsprinzip, das im Sozialfürsorgewesen obwaltet, verlangt das Versicherungsprinzip, dass die Leistungen nicht nach dem Existenzbedarf, sondern nach dem erlittenen Schaden bemessen werden. Auf Widerrede ist diese unerhörte Forderung im Ratssaal nicht gestossen. Die Verfassung will, dass der Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten mit der Gesamtheit der Lohnabhängigen zusammenfällt. Diese Kongruenz wird immer weiter durchlöchert und darin besteht eine der Hauptstossrichtungen aller neoliberalen AVIG-Revisionen seit anfangs der Neunziger Jahre.
Vor der Debatte im Nationalrat
Leider hat der Ständerat, von dem gesagt wird, er vertrete die regionalen Interessen, in dieser Aufgabe völlig versagt. Es bleibt zu hoffen, dass die NationalrätInnen aus den Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit in diesen Fragen näher bei der Bevölkerung stehen und die vom Ständerat versäumte regionalpolitische Kritik der Vorlage nachholen werden. Dann wird man vielleicht auch einige Bürgerliche sehen, die der Vorlage nicht ohne weiteres zustimmen, denn einmal mehr zieht sich der Bund damit aus seiner verfassungsmässigen Verantwortung zurück und überwälzt die Folgekosten der Arbeitslosigkeit den ohnehin schon am schwersten betroffenen Kantonen und Gemeinden.
Referendumskampf absehbar
Allerdings zerbrechen sich im Bundeshaus einige Leute den Kopf wegen der Befürchtung, dass eine Allianz aus SP und SVP die Bundesratsvorlage zu Fall bringen könnte. Wir dürfen uns keine Hoffnungen auf ein solches Szenario machen und werden unsere Planungen bestimmt nicht umwerfen, sondern rüsten uns für den bevorstehenden Referendumskampf.
Was die SVP anbelangt, so kann man nach den bisherigen Erfahrungen davon ausgehen, dass ihre Parteiführung die Annahme der AVIG-Revision keinesfalls ernsthaft gefährden möchte, denn es handelt sich dabei um eine Revision im Interesse der Patrons. Allerdings wird sich die SVP kaum scheuen, die Revision (wegen der Anhebung des ordentlichen Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Lohnprozente) lautstark zu "bekämpfen", sofern sich eine genügend sichere Prognose für die Annahme der Vorlage durch den Nationalrat abzeichnet.
Offen bleibt auch die Frage, wie weit und wie stark sich die Gewerkschaften und die Sozialdemokratische Partei und deren nationalrätliche Vertreter überhaupt für die Arbeitslosen schlagen werden, und ob ihre Fraktion geschlossen auftreten wird. Wir hoffen dies, aber das harte Leben hat uns Betroffene zu Realisten erzogen. Wir dürfen und werden nicht so schnell vergessen, dass eine Reihe von sozialdemokratischen NationalrätInnen (unter denen prominente Köpfe der SP Bern auffallend stark vertreten waren) in den 1990er Jahren dem Bundesrat grünes Licht erteilt haben, indem sie sich bei Abstimmungen unter Namensaufruf der Stimme enthielten, als es gegen die Arbeitslosen ging. Gewiss werden wir alles versuchen, um diese und andere Parteien und Organisationen als Verbündete im Kampf gegen die arbeiterfeindliche Revision zu gewinnen.
Chancen des Widerstands
Auffallend ist die vorsichtige Art und Weise, mit der das Thema vom Bundesrat behandelt und entpolitisiert dargestellt wird. Schon im Herbst 2007 zeigte sich eine gewisse Lichtscheue im Bundeshaus darin, dass die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens bis nach den Wahlen 2007 hinausgeschoben wurde.
Diese Scheu kommt nicht von ungefähr. Am 28. September 1997 obsiegte das Referendum des Arbeitslosenkomitees von La Chaux-de-Fonds in einer thematisch sehr ähnlich gelagerten Abstimmung zur Arbeitslosenversicherung, wenn auch nur hauchdünn (50,8% Nein-Stimmen). Das war damals mitten in der Zeit der neoliberalen Höhenflüge ein sensationelles Ergebnis. Es zeigt, dass der Sozialabbau im Schweizer Volk nicht besonders populär ist. Wer eine Abbauvorlage durchbringen will, versucht daher gewöhnlich, die Verschlechterung der Gesetze vor dem Volk zu verschleiern und das Ganze als technische Massnahmen oder Massnahme zur finanziellen Konsolidierung der Versicherung, jedenfalls als völlig unpolitische Angelegenheit hinzustellen. Durch Ausblenden und Totschweigen soll so Desinteresse erzeugt werden. Das war auch 1997 der Fall, als das Bundeshaus versuchte, seine Abbauvorlage unter dem schönfärberischen Titel "Bundesbeschluss über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung" durchzubringen. Eine andere bekannte Methode, um das Solidaritätsbewusstsein der Bevölkerung zu täuschen, ist der Griff zum Argument des "Sozialmissbrauchs" und ähnliche Ablenkungsmanöver.
Heute stehen die Chancen für ein Referendum wesentlich besser als vor 12 Jahren. Die Bevölkerung ist von den neoliberalen Illusionen ernüchtert. Die Rettungspakete für die UBS haben der Bevölkerung vor Augen geführt, in wessen Dienst die Regierenden stehen. Wer da hat, dem wird gegeben, und den Opfern der Neoliberalen Orgie wird ein Recht um das andere entrissen. Ein wachsender Anteil der StimmbürgerInnen ist unmittelbar oder ständig von Arbeitslosigkeit bedroht, hat persönlich kürzere oder längere Zeitspannen der Arbeitslosigkeit erlebt, oder weiss aus allernächster Umgebung, was es heisst, arbeitslos und amtlichen Schikanen ausgesetzt zu sein. Vieles hängt davon ab, ob es uns gelingt, diese Wählermassen zu informieren und zu mobilisieren. Organisatorisch sind wir dafür besser vorbereitet und besser vernetzt als damals. Die aktuelle AVIG-Revision wurde von Anfang an in zahlreichen Kontakten der Betroffenengruppen analysiert, und die Stellungnahmen und Strategien wurden an Konferenzen abgesprochen. Kürzlich wurde ein Referendumskomitee mit Vertretern verschiedener Betroffenengruppen und Regionen gegründet.
(*) siehe: Amtliches Bulletin (Ständerat - Sommersession 2009 - Elfte Sitzung - 08.06.09)
Thomas Näf 14/8/09 Drucken
Nein zum Abbau der Arbeitslosenversicherung
Von Thomas Näf, Präsident KABBA, 14. August 2009
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) der Schweiz soll ein weiteres Mal verschlechtert werden. Nun steht die Debatte im Nationalrat, dem Zweitrat bevor. Im Ständerat verlief die Debatte recht sang- und klanglos, und das Medienecho war gering. Zu den Leistungskürzungen vernahm man im Ratssaal nur pauschale Phrasen. Diese seien zumutbar, die Vorlage sei ausgewogen usw. Das Studium des Amtlichen Bulletins (*) lohnt sich, denn im Bundeshaus herrschende Auffassungen und Absichten werden erkennbar.
Beschwerde beim Bundesgericht gegen teilrevidiertes Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
Medienmitteilung, 9. Juni 2011
AvenirSocial (Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (kabba) sowie weitere Organisationen legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG) ein. Die beschwerdeführenden Parteien lassen gewisse Bestimmungen im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle auf ihre Verfassungskonformität überprüfen. Insbesondere bei folgenden Bestimmungen ist die Verfassungskonformität fragwürdig:
Weitere Informationen erhalten Sie an der Medienkonferenz zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde.
9/6/11 Drucken
Internetcafé Power-Point
Auszeichnung nach einem halben Jahr Bewährungszeit
Von Christof Berger, 24. Oktober 2011
Noch keine sechs Monate alt ist das Baby, und bereits hat es sich in der Landschaft der sozialen Institutionen im Raum Bern einen wichtigen Platz erobert. Die Rede ist vom Internetcafé Power-Point, dem Treffpunkt für Erwerbslose und Armutsbetroffene an der Monbijoustrasse 16 in Bern. Nun hat das kostenlose Computer- und Internetangebot den Sozialpreis von AvenirSocial Bern erhalten. AvenirSocial ist die Dachorganisation für professionelle Sozialarbeit in der Schweiz. Der Preis der Sektion Bern ist mit 1500 Franken dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen. Die kleine Feier zur Preisübergabe ging am letzen Freitag in den Räumen des Power-Point über die Bühne.
Das Internetcafé Power-Point ist das Prestigeprojekt des Komitees für Arbeitslose und Armutsbetroffene Bern (Kabba). Dessen Präsident, Thomas Näf, hat es praktisch im Alleingang geplant und aufgebaut. Er amtet auch als Geschäftsführer und betreut das Angebot während der Öffnungszeiten. Dies bisher ohne Gehalt, denn für ein solches reichen die knappen Betriebsgelder noch nicht.
AvenirSocial-Co-Präsidentin Brigitte Hunziker begründete die Wahl des Projekts: «Das Internet-Café Powerpoint zeichnet sich dadurch aus, dass es von Armutsbetroffenen selber initiiert wurde und von ihnen selbständig geführt wird.» Hilfestellung werde dabei nur dort geboten, wo diese auch erwünscht sei.
Statistisch ist erwiesen, dass ein klarer Zusammenhang zwischen Einkommen und Informatiknutzung besteht. Die Menschen mit tiefen Einkommen hätten viel weniger Zugang zum Internet, sagte Thomas Näf in seiner Dankesrede. Dies sei fatal, weil Stellen- und Wohnungsangebote häufig nur noch im Cyberspace zu finden seien.
Eine Grussbotschaft der Kantonsbehörden erging durch Regierungsrat Philippe Perrenoud. Er gratulierte dem Internetcafé zum Erfolg, verwies aber auch auf die anstehenden Wahlen und gab zu bedenken, dass die politische Wetterlage dem Ausbau sozialer Angebote derzeit nicht förderlich sei. Diesen Trend gelte es zu brechen. Weitere Voten kamen von Roland Aeschlimann vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk Bern («Hilfestellung ist gut, Selbsthilfe ist besser»), Margret Burkhalter von Caritas Bern («Wir sind froh, dass wir immer wieder Ratsuchende ins Internetcafé schicken können») und Catherine Weber, ehemalige Geschäftsführerin der demokratischen JuristInnen Schweiz («Der Trend von persönlichen Gesprächen hin zur virtuellen Kommunikation ist bedenklich. Trotzdem muss für Menschen in finanziellen Nöten der kostenlose Zugang zu diesen Technologien garantiert sein»).
Der Preis kommt der jungen Institution sehr gelegen. Aber viel mehr als der berühmte Tropfen auf den heissen Stein ist er nicht. Thomas Näf wird das Angebot nicht ewig ohne ein Einkommen aufrechterhalten können. Das Internetcafé Power-Point ist daher auch immer noch dringend auf Spenden und Unterstützungsbeiträge angewiesen.
Christof Berger, 24/10/11 Drucken
Internetcafé Power-Point
Monbijoustrasse 16, 1. Untergeschoss
3011 Bern
Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag - Freitag 10.00 - 17.00 Uhr
Samstag 11.00 - 15.00 Uhr
Spenden:
Bankverbindung: bank coop
Clearing-Nr.: 8440
Konto: 928206.3000.30-0
IBAN: CH24 0844 0928 2063 0003 0
Postkonto: 40-8888-1
Vermerk «Internetcafé»
Es gilt das gesprochene Wort
Wortbeitrag Christof Berger zur Sozialpreisverleihung durch AvenirSocial an das Internetcafé Power-Point am 21. Oktober 2011
Als Vorstandsmitglied des Vereins Kabba, dem Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen Bern, freue ich mich ganz besonders über diesen Preis und bedanke mich im Namen des Vorstands ganz herzlich dafür. Verdient hat ihn aber eigentlich eine Person: Thomas Näf, unser Präsident. Denn er hat das Projekt praktisch im Alleingang realisiert. Dafür gebührt ihm grosser Respekt und Dank.
Das Internetcafé Power-Point ist ein Erfolg. Die Benutzerzahlen steigen stetig – und bereits müssen wir uns Gedanken darüber machen, das Angebot auszuweiten. Power-Point ist in verschiedener Hinsicht ein einzigartiges Projekt für Bern. Nicht nur, weil es auf Eigeninitiative eines Betroffenen realisiert wurde, sondern weil es ganz bewusst keinerlei Einschränkungen macht, wie das Angebot genutzt werden soll (mit der Ausnahme, dass wir hier selbstverständlich keinen Rassismus oder das Ansurfen von Pornoseiten dulden). Power-Point stellt ein Werkzeug zur Verfügung. Ein Werkzeug, das für die meisten Menschen unverzichtbar geworden ist, aber eben längst nicht allen zur Verfügung steht. Die Benutzerinnen und Benutzer entscheiden selbst, wie sie dieses Werkzeug nutzen wollen.
Weshalb ist dies so wichtig? Ganz einfach, weil Arbeitslosigkeit und Mittellosigkeit keine Folgen von Dummheit sind, sondern oft Folgen von Schicksalsschlägen. Weil man zum Beispiel am falschen Ort geboren wurde oder weil die Firma, für die man gearbeitet hat, geschlossen wurde. Das Ideal der Chancengleichheit ist, wie Sie wissen, längst nicht erreicht und wird wohl nie erreicht werden. In eine missliche Lage zu geraten heisst aber nicht, dass Betroffene nicht mehr selbst entscheiden können, welche Handlungen für sie sinnvoll sind und sie weiterbringen können. Diese Freiheit, selbst zu entscheiden, haben sie hier im Internetcafé Power-Point.
Ich spreche aus Erfahrung. In den Jahren, in denen ich teilarbeitslos war, musste ich quasi eine Doppelstrategie führen. Einerseits bedeutete dies, selbständig mein weiteres berufliches Fortkommen zu planen, andererseits musste ich die Strategie des RAV befolgen. Dieses hatte eigene Vorstellungen, wie meine berufliche Zukunft voranzutreiben wäre. Auch wenn ich nicht schikaniert wurde, widersprachen sich die beiden Wege. Die paar sogenannten «arbeitsmarktlichen Massnahmen», die mir das RAV angedeihen liess, brachten mich keinen Schritt weiter. Die Weiterbildungen aber, die ich wirklich brauchte, konnte ich nur auf eigene Kosten, respektive in einem Fall erst nach einer erfolgreichen Verwaltungsbeschwerde besuchen. Es ist müssig zu erwähnen, dass es nicht die RAV-Strategie war, die mich letztlich wieder in die Unabhängigkeit führte.
Der Umgang mit Erwerbslosen und Armutsbetroffenen hierzulande kommt mir oft vor wie die frühen Zeiten der Entwicklungszusammenarbeit, damals noch «Entwicklungshilfe» genannt. Jene Zeiten, als Missionare und Entwicklungshelfer den Menschen in der sogenannten dritten Welt beibringen wollte, «wie man es richtig macht». So wie aber die Menschen in den armen Ländern um ihre Würde und Selbständigkeit kämpfen, brauchen auch hier die Leute Mittel und Werkzeuge, die es ihnen ermöglichen, sich selbst eine Zukunft und ein Einkommen zu schaffen. Auch sie brauchen primär Würde und Selbständigkeit.
Die heutige Arbeitswelt ist derart fordernd geworden, dass vielen Menschen keine Frei-Zeit mehr bleibt. Da ist es nicht ganz unverständlich, dass deshalb neidvoll auf Arbeitslose geblickt wird. Sie könnten ja etwas besitzen, das man selber gerne hätte, nämlich Zeit. Neid ist angesichts der meist mit der Arbeitslosigkeit verbundenen Mittellosigkeit aber fehl am Platz. Anstelle von künstlichen Tagesstrukturen und Beschäftigungstherapien wären die Mittel der Arbeitslosenkassen und Sozialhilfegelder deshalb oft besser eingesetzt, wenn sie direkt in die Eigeninitiative der Betroffenen investiert würden.
Ein Internetcafé ist hierfür erst ein Anfang. Ich hoffe deshalb, dass das Beispiel Schule macht und viele weitere Selbsthilfeprojekte realisiert werden können. Dies braucht ein Umdenken in der Gesellschaft und auch bei den Professionellen im Sozialbereich. Ich würde mich freuen, wenn wir mit dem Internetcafé Power-Point dazu einen Anstoss liefern könnten.
Christof Berger, 21/10/11 Drucken
Medienmitteilung vom 13. Dezember 2011
Schlechte materielle Lebensqualität belastet Gesundheit
Stellungnahme zur Studie über Gesundheit und Langzeitarbeitslosigkeit der BFH
Die Berner Fachhochschule (BFH) hat die Resultate einer Befragung über die „Gesundheit und Langzeitarbeitslosigkeit“ veröffentlicht. Diese Befragung steht im Zusammenhang mit dem „ExpertInnen-Workshop Gesundheit und Langzeitarbeitslosigkeit“, das Ansätze für eine aktivere Gesundheits- und Sportförderung erarbeiten will. Ziele dieser Studie waren einerseits das subjektive Verständnis von „Gesundheit“ und eine Einschätzung über die eigene Gesundheit zu erkunden sowie das gesunde Verhalten der Betroffenen zu analysieren. Zielgruppe der Befragung waren Langzeitarbeitslose SozialhilfebezügerInnen und junge Erwachsene ohne Lehrstelle.
Erkenntnisse
Für KABBA sind folgende Erkenntnisse hervorzuheben:
Erste Erkenntnis: Die Betroffenen empfinden ihre materielle Lebensqualität als die schlechteste unter den Bereichen körperliche, soziale und psychische Lebensqualität. Dabei gibt es keine markanten Unterschiede zwischen „Schweizern und nicht-Schweizern“ sowie Männern und Frauen.
Zweite wichtige Erkenntnis ist, dass es eine Kluft zwischen vorhandenen und benötigten finanziellen Mitteln gibt. Die Forderung nach mehr Beträgen wird von den meisten Betroffenen gefordert ob Eltern mit oder Eltern ohne Kinder. Ob Einzelhaushalte oder Wohngemeinschaften.
Die dritte Erkenntnis beweist, dass es eine hohe Korrelation zwischen materieller und sozialer sowie materieller und psychischer Lebensqualität gibt.
Vierte Erkenntnis ist der materielle Handlungsbedarf. Der materielle Handlungsbedarf zieht sich durch fast alle Generationen hindurch als wichtigstes Bedürfnis. Ausser bei 18-25 jährigen wo der materielle Handlungsbedarf auf dem zweiten Platz hinter psychischer Handlungsbedarf kommt.
Lob und Kritik
KABBA begrüsst den Wunsch die Gesundheit von Langzeitarbeitslosen und Armutsbetroffenen fördern zu wollen. Und es spricht nichts gegen eine aktivere Sportförderung solange sie auf Freiwilligkeit beruht. Zudem begrüsst KABBA die Bereitschaft, Arbeitslose und Armutsbetroffene in den Diskussionsprozess über ihre eigenen Angelegenheiten einzubeziehen.
KABBA ist jedoch der Meinung, dass die ganze Diskussion um die Gesundheit ein Nebenschauplatz ist. Fundamentale Fragen der Arbeitslosigkeit und der Armut werden nicht aufgeworfen. Zudem werden die zentralen materiellen Probleme der Betroffenen in den Diskussionen und Schlussfolgerungen des ExpertInnen-Workshops zu wenig erwähnt. Keine konkreten Lösungsvorschläge werden unterbreitet.
Forderungen
Deshalb stellt KABBA einige Forderungen auf, die eine Verbesserung der materiellen Lebenssituation der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen und damit auch eine Verbesserung ihrer Gesundheit zur Folge hätte.
KABBA, 13.12.11 Drucken
Teilrevision Sozialhilfegesetz Kanton Bern
Das Sozialhilfegesetz kommt vors Bundesgericht
Von Christof Berger, Vorstandsmitglied KABBA, 22 Dezember 2011
Wer wohlhabend ist und potenziell den Staat um beträchtliche Summen Steuergelder prellen könnte, kann hierzulande weitgehend auf die Wahrung seiner Privatsphäre vertrauen. Dafür sorgt auch die Politik, die sich nach wie vor aus Interessenvertretern der Reichen und Mächtigen zusammensetzt. Anders stellt sich die Situation dar, wenn jemand mit eigenen Mitteln nicht über die Runden kommt und auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist. Hier möchten dieselben PolitikerInnen kein Risiko eingehen. Sie setzen daher alles daran, dass Antragsteller auf Sozialhilfe möglichst gläsern werden. Unter diesen Vorzeichen wurde dieses Jahr im Kanton Bern das revidierte Sozialhilfegesetz beschlossen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Sozialhilfesuchende künftig die Pflicht haben sollen, den Sozialarbeitern eine Vollmacht zur Informationsbeschaffung über sie zu erteilen. Zudem werden Personen, die in einer Haus- beziehungsweise Wohngemeinschaft mit Sozialhilfesuchenden leben, verpflichtet, Auskunft über diese zu erteilen. Auch wer Sozialhilfesuchenden eine Wohnung vermietet oder ihnen Arbeit gibt, soll auskunftspflichtig werden.
Kabba (das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen Bern), AvenirSocial (der Berufsverband der Schweizerischen Sozialarbeiter), die Demokratischen Juristen (djb), die Partei der Arbeit (PdA), die Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative (GPB-DA) und zwei Privatpersonen haben nun gegen dieses neue Gesetz am Bundesgericht in Lausanne geklagt.
Die Abschaffung des Datenschutzes im Sozialhilfegesetz werde die Armut nicht beseitigen, sondern sie bedeute einen Rückfall in die Zeiten der Jagd auf Arme, sagt dazu Thomas Näf von Kabba. Simone Rebmann (djb) betont, die verlangten Generalvollmachten untergrüben jeglichen Datenschutz und stünden im Widerspruch zu Berufsgeheimnissen der Ärzteschaft, der AnwältInnen und zum Bankgeheimnis. SozialhilfebezügerInnen seien so gezwungen, sich als solche auch gegenüber Dritten zu outen, was die Privatsphäre verletze und die betroffene Person in ihren sozialen Beziehungen erheblich belaste. Und für Stéphane Beuchat von AvenirSocial ist das neue Gesetz nicht hilfreich, weil es das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen SozialarbeiterIn und KlientIn untergrabe.
Sowohl in der Bundes- als auch in der bernischen Kantonsverfassung sind Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und damit der persönlichen Daten festgeschrieben. Wie weit diese gehen und inwiefern sie durch das revidierte Sozialhilfegesetz verletzt werden, muss nun das Bundesgericht beurteilen.
Christof Berger, 22/12/11, Drucken