

Kundgebung SGB Jugend 26. November 2009
Brief an den National- und Ständeräte
AVIG-Revision: Keine Sanierung auf dem Buckel der jungen Arbeitslosen!
Sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte
Die Sanierung der Arbeitslosenversicherung (4. AVIG-Revision, Geschäft 08.062) darf nicht auf dem Buckel der Jugendlichen ausgetragen werden. Die Jugendlichen in der Schweiz sind motiviert, engagiert und flexibel, sie sind aber auf dem Arbeitsmarkt besonders verletzlich. So ist zwischen September 2008 und September 2009 die Anzahl der jugendlichen Arbeitslosen um 75% gestiegen! Die Altersklasse 20-24 Jahre ist am meisten betroffen. Hier stieg die Arbeitslosenquote um 82%. Bei den 25-29-Jährigen beträgt der Anstieg 70%. Auch die Zahl der jugendlichen Langzeitarbeitslosen ist explodiert: +146%!
Nicht die Jugendlichen, sondern die schlechte Konjunktur ist verantwortlich für diese Entwicklung. Dennoch sind die Jugendlichen die Opfer der geplanten AVIG Revision.
Als inakzeptabel weisen wir den geplanten Abbau insbesondere in folgenden Bereichen zurück:
Die Entwertung der beruflichen Ausbildung: Mit der Abschwächung der «Zumutbarkeit» (Art. 16 AVIG) für die Unter-30-Jährigen werden die jungen Arbeitslosen dazu gezwungen, irgend einen Job anzunehmen, auch wenn dieser nichts mit ihrer Ausbildung und ihren Berufserfahrungen zu tun hat. Damit werden Jugendliche diskriminiert. Noch schlimmer: diese Massnahme entwertet die Berufsbildung. Sie widerspricht allen Anstrengungen, die Jugendlichen zu vermehrter Ausbildung zu motivieren.
Die drastische Senkung der Taggelder für die Jugendlichen (Art. 27 Abs. 2 und 5bis AVIG). Nichts rechtfertigt die Reduktion der Taggelder von 400 auf 130 für die Unter-25-Jährigen, resp. auf 260 für die 25- bis 29-Jährigen. Dieser drastische Abbau ist sogar dann vorgesehen, wenn die Betroffenen zuvor lang genug Beiträge zahlten, um ihr Anrecht auf Taggelder voll auszuschöpfen. Die Lohnbeiträge der Jugendlichen sind nicht weniger Wert als die der älteren Arbeitnehmer. Niemand bleibt aus purer Herzenslust arbeitslos, auch die Jugendlichen nicht. Die jugendlichen Langzeitarbeitslosen, deren Anzahl explodiert ist (+146% innert einem Jahr) dürfen nicht in die Sozialhilfe gedrängt werden: Es muss ihnen vielmehr bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung geholfen werden.
Die massive Kürzung des Taggeldanspruchs auf einen Drittel des bisherigen Standes für Beitragsbefreite (Art. 27 Abs. 4 AVIG). Diese Massnahme wird für Jugendliche, die sich zuvor in einer Vollzeitausbildung befanden (und deshalb keine Beiträge entrichten konnten) oder für junge Frauen, die nach einer Phase der Mutterschaft wieder Erwerbsarbeit leisten wollen, dramatische Auswirkungen haben. Diese Jugendlichen haben gute Gründe dafür, keine Beiträge entrichtet zu haben. Es ist nicht ihre Schuld, wenn sie nicht sofort (wieder) eine Arbeit finden.
Die Jugendlichen haben weder die Krise noch den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verantworten. Sie dürfen nicht diskriminiert werden durch eine Revision, die explizit die unter 30-Jährigen bestrafen würde. Wir bitten Sie also inständig darum, auf diese Leistungskürzungen zu verzichten.
Wir danken Ihnen im Voraus dafür, dass Sie die Jugend unseres Landes unterstützen und deren Anliegen ernst nehmen.
Mit freundlichen Grüssen.
Dieser Aufruf wird von den folgenden Jugend-Organisationen unterstützt:
Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, Unia Jugend, Comedia Jugend, Gewerkschaft Kommunikation, VPOD, SEV Jugend, etc.