Forderungen KABBA
Datenschutz auch für SozialhilfebezügerInnen
Der verfassungsrechtliche Anspruch (Art. 13 der BV) auf Achtung des Privat- und Familienlebens muss vollumfänglich auch für SozialhilfebezügerInnen gewahrt sein. Oft verfügen jedoch Sozialbehörden und/oder Sozialämter Sanktionen gegenüber AntragstellerInnen oder es gibt keine Auszahlungen, wenn sie nicht bereit sind, Vollmachten oder Entbindungserklärungen der ärztlichen und amtlichen Schweigepflicht abzugeben. Doch auch SozialhilfebezügerInnen dürfen eine Privatsphäre haben.
Demokratisierung des Sozialwesens
Die öffentliche Sozialhilfe ist undemokratisch. Bei der Ausarbeitung und Durchführung der Sozialhilfe müssen Armutsbetroffene mit Entscheidungskompetenz paritätisch und gleichberechtigt vertreten sein. In einem demokratischen Land sollen alle miteinbezogen werden: Die soziale Sicherheit ist die Grundlage der Demokratie. Dementsprechend müssen den Armutsbetroffenen auch Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Die öffentliche Sozialhilfe soll in der ganzen Schweiz transparent und für alle verständlich reglementiert werden.
Erhöhung des Existenzminimum um einen Drittel
Das Existenzminimum bzw. die Armutsgrenze der Sozialhilfe in der Schweiz ist um einen Drittel zu erhöhen, damit SozialhilfebezügerInnen nicht dem täglich krank machenden Überlebenskampf ausgesetzt sind und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das Existenzminimum muss in der ganzen Schweiz gesetzlich einheitlich festgelegt werden, um zu verhindern, dass Gemeinden armutsbetroffene Personen abschieben können. Die Rechtsgleichheit in der ganzen Schweiz muss endlich auch in der Sozialhilfe realisiert werden.
Einklagbare soziale Rechte in der Bundesverfassung
Einklagbare soziale Rechte sollen in der Bundesverfassung verankert und regelmässig den Lebenshaltungskosten angepasst werden: Nur einklagbare soziale Rechte schaffen die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben und verhindern Menschenrechtsverletzungen durch Armut in der wohlhabenden Schweiz! Die Bundesverfassung ist so zu verändern, dass die Sozialziele erfüllt werden und daraus unmittelbar Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können. Die Grundrechte der Bundesverfassung (Art. 12) müssen einklagbare soziale Rechte garantieren, um gemäss Art. 7 der BV Menschenwürde und gemäss Art. 8 der BV Rechtsgleichheit aller BügerInnen in der Schweiz in Tat und Wahrheit zu verwirklichen.
Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht
Viele Gemeinden bestehen noch immer auf Rückzahlung der Sozialhilfeleistungen durch Verwandte. Im modernen Sozialstaat gibt es jedoch keine Sippenhaftung. Diese Rückzahlungspflicht führt oft zu grossen familiären Problemen. Darum gehört sie abgeschafft. Zudem schnappt die Armutsfalle durch die Rückzahlungspflicht der eigenen Sozialleistungen bei kleinen und mittleren Einkommen zu, weil die Menschen dadurch auf dem Existenzminimum gehalten werden.
Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
Langfristig fordert KABBA die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle EinwohnerInnen der Schweiz, welches gemäß Art. 12 der Bundesverfassung ein menschenwürdiges Dasein erlaubt.
Förderung von Selbsthilfeprojekten
Selbsthilfeprojekten von Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger und Armutsbetroffenen sollen gefördert werden. (zb. Interntcafé für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Armutsbetroffene).
Mitbestimmung
Wie fordern, dass Arbeitslose und Armutsbetroffenen in sämtlichen Kommissionen die sich mit Arbeitslosigkeit und Armut befassen, entscheidungsrelevant vertreten sind.
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Wir fordern generell die Einstellung sämtlicher menschenfeindlichen, repressiven Maßnahmen, Dies gilt in besonderen Masse für den Einsatz von Sozialdetektiven.
Die Entscheidung über geeignete Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt muss bei den Betroffenen liegen. Die Aufgabe der RAV und der Sozialämter muss sich auf die Beratung und Unterstützung der Erwerbslosen beschränken (keine Zwangszuweisungen).
Eine effiziente Stellenvermittlung durch das RAV und die Sozialämter, d.h. sie muss den vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten der zu Vermittelnden Rechnung tragen. Dies gilt auch für Einsätze in arbeitsmarktliche Maßnahmen. Diese sollen freiwillig sein und sind Beschäftigungen des 1. Arbeitsmarktes gleichzustellen. D.h. volle Gleichstellung aller Einsatzprogramme mit ordentlichen Arbeitsverhältnissen (in ausnahmslos jeder rechtlichen Hinsicht, z.B. Anwendbarkeit des GAVs, Anrechnung als Versicherungsbeitragszeit). Bei Vertragsabschlüssen hat das Prinzip der Freiheit zu gelten.
Alle Betroffenen sollen ein Recht auf Zugang zu Informationen und Kommunikationsmittel haben. Der Zugang zum Internet muss ermöglicht und bezahlt werden.
Wir fordern Transparenz und Zugriff für die Betroffenen auf eine zentrale Dokumentationsstelle aller privaten und öffentlichen Stellen, welche Dienstleistungen für Sozialhilfe-, AHV-, IV- und ALV-EmpfängerInnen sowie sonstigen Armutsbetroffenen und Hilfesuchenden erbringen.
Das Sozialwesen in der Schweiz bedarf dringend einer Reform und einer Regelung auf Bundesebene.
Der Teuerungsausgleich beim Bezug von Sozialhilfe soll zeitig und voll ausgerichtet werden.
Die Förderung und Bereitstellung von genügend Sozialwohnungen und genügend günstigen Mietwohnungen mit angemessen grossen Wohnräumen. für einkommensschwache Menschen soll auf Bundesebene gewährleistet werden. Die Sozialämter sollen sich für deren Vermittlung einsetzen. Sozialwohnungen sollen sich über das ganze Gemeindegebiet verteilen – es sollen weder Ghettos entstehen noch abgeschlossene Wohnbezirke für Bessergestellte.
Die Kultur-Legi soll auf alle staatlichen und staatlich subventionierten Institutionen ausgeweitet werden. Alle nicht staatlichen Betriebe sind dazu aufgerufen, mindestens die gleichen Rechte / Vergünstigungen zu bieten, wie sie den AHV- und IV-RentnerInnen gewährt werden.
Das Libero-Abonnement soll vollständig durch das Sozialamt für alle Sozialhilfeempfänger übernommen werden.
Einführung einer Einheitskrankenkasse mit bezahlbaren Prämien, welche auch alternativmedizinische Therapien decken.
Die Praxis, dass alle Ausgesteuerten zuerst ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen müssen, bevor sie Sozialhilfe beziehen können, soll abgeschaffen werden.
Das öffentliche, unentgeltliche Schulwesen soll vermehrt gefördert werden, Bildung muss für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und bezahlbar sein.
Das Recht auf Bildung und Ausbildung muss durch die Gewährleistung von Ausbildungsplätzen garantiert werden, die Wirtschaft muss in die Pflicht genommen werden. Bei der Ausbildung sind die Anliegen der Jugendlichen mit einzubeziehen.
Der Bezug von Stipendien muss für alle Altersgruppen möglich sein. Umschulungen und Weiterbildung sollen für Langzeitarbeitslose oder sonstige Armutsbetroffene in jedem Alter und auch dann stipendienberechtigt sein bzw. von RAV oder Sozialamt bezahlt werden, wenn sie nicht auf der bisherigen Tätigkeit aufbauen und eine berufliche Veränderung und eine Besserstellung ermöglichen.
Es müssen griffige Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit getroffen werden. Vor allem durch den Kampf gegen die Verlagerung der Produktion in Tieflohnzonen und Sicherung des einheimischen Produktionsapparates. Dies bedingt eine gerechte Weltwirtschaft. Unter anderem durch Kontrolle und Besteuerung der internationalen Finanzströme, damit die Verminderung der sozialen Ungleichheiten in der Schweiz und weltweit gewährleistet werden kann.
Stärkung des öffentlichen Sektors und Ausbau des Service public (auch für Armutsbetroffene)
Die systematische Verdrängung ordentlicher, normal entlöhnter Beschäftigter durch Beschäftigungsangebote für Erwerbslose und Sozialhilfeempfänger muss gestoppt werden.
Offensives Vorgehen gegen Prekarisierung und Kriminalisierung von Arbeitskräften. Durch den Ausbau des Schutzes der Rechte von ArbeitnehmerInnen durch die Wiederbelebung des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere Lohngleichheit und Verbot der Diskriminierung (Ausländer, Frauen usw.).
Gezielte Förderung und Schaffung von gut entlöhnter und abwechslungsreicher Arbeit und Arbeitsplätzen auch für weniger gut qualifizierte ArbeitnehmerInnen durch Anhebung der Löhne (mit Schwergewicht im untersten Segment)
Förderung von Genossenschaften, durch Information und Hilfestellung sowie durch finanzielle Zuschüsse von staatlicher Seite, auch für Selbsthilfemassnahmen durch Arbeitende zur Rettung ihrer bedrohten Arbeitsplätze und Betriebe.
Ein gerechtes Steuersystem: keine Steuergeschenke an Reiche und Superreiche, die Steuern für Kleinverdiener müssen deutlich gesenkt werden, bzw. Steuerbefreiung für Einkommen unter Fr. 4 000.— monatlich und einen gesamtschweizerischen Steuerschulden-Erlass für Sozialhilfe-, AHV- und IV-EmpfängerInnen von mindestens Fr. 50'000– pro Person.
Steuerabzugsberechtigung auch für jene Weiterbildungen, welche eine berufliche Veränderung und eine Besserstellung ermöglichen.