Motion für eine soziale städtische Sozialfirma
von Luzius Theiler GPB-DA, 18. August 2011
Über das Regionaljournal DRS hat der Vorsteher des Sozialamtes das Projekt einer städtischen Sozialfirma zur Beschäftigung von Ausgesteuerten vornehmlich im Reinigungsdienst lanciert. Die Idee eines „zweiten Arbeitsmarktes“ als Korrektiv bei teilweisem Versagen des „regulären“ Arbeitsmarktes ist durchaus prüfenswert.
Voraussetzungen sind jedoch, dass existenzsichernde Löhne bezahlt werden und die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen eingehalten werden. Andernfalls würde die Stadt ein schlechtes Vorbild als Arbeitgeberin abgeben und die Sozialfirma würde zur unlauteren Konkurrentin des Gewerbes, welches, zumindest was das öffentliche Beschaffungswesen anbetrifft, zu Recht an soziale Standards gebunden ist.
Der Gemeinderat wird beauftragt, in einer künftigen Vorlage an den Stadtrat betreffend Schaffung einer städtischen Sozialfirma folgende zwingende Kriterien festzulegen:
18/8/11 Drucken
Beschwerde beim Bundesgericht gegen teilrevidiertes Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
Medienmitteilung, 9. Juni 2011
AvenirSocial (Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (kabba) sowie weitere Organisationen legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG) ein. Die beschwerdeführenden Parteien lassen gewisse Bestimmungen im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle auf ihre Verfassungskonformität überprüfen. Insbesondere bei folgenden Bestimmungen ist die Verfassungskonformität fragwürdig:
Weitere Informationen erhalten Sie an der Medienkonferenz zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde.
9/6/11 Drucken
Interpellation zur geplanten Sozialfirma der Stadt Bern
von Luzius Theiler GPB-DA, 18. August 2011
Über das Regionaljournal DRS hat der Vorsteher des Sozialamtes das Projekt einer städtischen Sozialfirma zur Beschäftigung von Ausgesteuerten vornehmlich im Reinigungsdienst lanciert.
18/8/11 Drucken
Internetcafé Power-Point erhält Sozialpreis von AvenirSocial 2011
Die Berner Sektion des Berufsverbandes würdigt damit ein Selbsthilfeprojekt, das Arbeitslosen den Zugang zur digitalen Welt ermöglicht. Das Internet wird für das Leben immer wie wichtiger. Das Internetcafé Power-Point bietet armen Menschen einen Zugang zur digitalen Welt. Mehr
Medienmitteilung vom 13. Dezember 2011
Schlechte materielle Lebensqualität belastet Gesundheit
Stellungnahme zur Studie über Gesundheit und Langzeitarbeitslosigkeit der BFH
Die Berner Fachhochschule (BFH) hat die Resultate einer Befragung über die „Gesundheit und Langzeitarbeitslosigkeit“ veröffentlicht. Diese Befragung steht im Zusammenhang mit dem „ExpertInnen-Workshop Gesundheit und Langzeitarbeitslosigkeit“, das Ansätze für eine aktivere Gesundheits- und Sportförderung erarbeiten will. Ziele dieser Studie waren einerseits das subjektive Verständnis von „Gesundheit“ und eine Einschätzung über die eigene Gesundheit zu erkunden sowie das gesunde Verhalten der Betroffenen zu analysieren. Zielgruppe der Befragung waren Langzeitarbeitslose SozialhilfebezügerInnen und junge Erwachsene ohne Lehrstelle.
Erkenntnisse
Für KABBA sind folgende Erkenntnisse hervorzuheben:
Erste Erkenntnis: Die Betroffenen empfinden ihre materielle Lebensqualität als die schlechteste unter den Bereichen körperliche, soziale und psychische Lebensqualität. Dabei gibt es keine markanten Unterschiede zwischen „Schweizern und nicht-Schweizern“ sowie Männern und Frauen.
Zweite wichtige Erkenntnis ist, dass es eine Kluft zwischen vorhandenen und benötigten finanziellen Mitteln gibt. Die Forderung nach mehr Beträgen wird von den meisten Betroffenen gefordert ob Eltern mit oder Eltern ohne Kinder. Ob Einzelhaushalte oder Wohngemeinschaften.
Die dritte Erkenntnis beweist, dass es eine hohe Korrelation zwischen materieller und sozialer sowie materieller und psychischer Lebensqualität gibt.
Vierte Erkenntnis ist der materielle Handlungsbedarf. Der materielle Handlungsbedarf zieht sich durch fast alle Generationen hindurch als wichtigstes Bedürfnis. Ausser bei 18-25 jährigen wo der materielle Handlungsbedarf auf dem zweiten Platz hinter psychischer Handlungsbedarf kommt.
Lob und Kritik
KABBA begrüsst den Wunsch die Gesundheit von Langzeitarbeitslosen und Armutsbetroffenen fördern zu wollen. Und es spricht nichts gegen eine aktivere Sportförderung solange sie auf Freiwilligkeit beruht. Zudem begrüsst KABBA die Bereitschaft, Arbeitslose und Armutsbetroffene in den Diskussionsprozess über ihre eigenen Angelegenheiten einzubeziehen.
KABBA ist jedoch der Meinung, dass die ganze Diskussion um die Gesundheit ein Nebenschauplatz ist. Fundamentale Fragen der Arbeitslosigkeit und der Armut werden nicht aufgeworfen. Zudem werden die zentralen materiellen Probleme der Betroffenen in den Diskussionen und Schlussfolgerungen des ExpertInnen-Workshops zu wenig erwähnt. Keine konkreten Lösungsvorschläge werden unterbreitet.
Forderungen
Deshalb stellt KABBA einige Forderungen auf, die eine Verbesserung der materiellen Lebenssituation der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen und damit auch eine Verbesserung ihrer Gesundheit zur Folge hätte.
KABBA, 13.12.11 Drucken
Teilrevision Sozialhilfegesetz Kanton Bern
Das Sozialhilfegesetz kommt vors Bundesgericht
Von Christof Berger, Vorstandsmitglied KABBA, 22 Dezember 2011
Wer wohlhabend ist und potenziell den Staat um beträchtliche Summen Steuergelder prellen könnte, kann hierzulande weitgehend auf die Wahrung seiner Privatsphäre vertrauen. Dafür sorgt auch die Politik, die sich nach wie vor aus Interessenvertretern der Reichen und Mächtigen zusammensetzt. Anders stellt sich die Situation dar, wenn jemand mit eigenen Mitteln nicht über die Runden kommt und auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist. Hier möchten dieselben PolitikerInnen kein Risiko eingehen. Sie setzen daher alles daran, dass Antragsteller auf Sozialhilfe möglichst gläsern werden. Unter diesen Vorzeichen wurde dieses Jahr im Kanton Bern das revidierte Sozialhilfegesetz beschlossen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Sozialhilfesuchende künftig die Pflicht haben sollen, den Sozialarbeitern eine Vollmacht zur Informationsbeschaffung über sie zu erteilen. Zudem werden Personen, die in einer Haus- beziehungsweise Wohngemeinschaft mit Sozialhilfesuchenden leben, verpflichtet, Auskunft über diese zu erteilen. Auch wer Sozialhilfesuchenden eine Wohnung vermietet oder ihnen Arbeit gibt, soll auskunftspflichtig werden.
Kabba (das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen Bern), AvenirSocial (der Berufsverband der Schweizerischen Sozialarbeiter), die Demokratischen Juristen (djb), die Partei der Arbeit (PdA), die Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative (GPB-DA) und zwei Privatpersonen haben nun gegen dieses neue Gesetz am Bundesgericht in Lausanne geklagt.
Die Abschaffung des Datenschutzes im Sozialhilfegesetz werde die Armut nicht beseitigen, sondern sie bedeute einen Rückfall in die Zeiten der Jagd auf Arme, sagt dazu Thomas Näf von Kabba. Simone Rebmann (djb) betont, die verlangten Generalvollmachten untergrüben jeglichen Datenschutz und stünden im Widerspruch zu Berufsgeheimnissen der Ärzteschaft, der AnwältInnen und zum Bankgeheimnis. SozialhilfebezügerInnen seien so gezwungen, sich als solche auch gegenüber Dritten zu outen, was die Privatsphäre verletze und die betroffene Person in ihren sozialen Beziehungen erheblich belaste. Und für Stéphane Beuchat von AvenirSocial ist das neue Gesetz nicht hilfreich, weil es das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen SozialarbeiterIn und KlientIn untergrabe.
Sowohl in der Bundes- als auch in der bernischen Kantonsverfassung sind Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und damit der persönlichen Daten festgeschrieben. Wie weit diese gehen und inwiefern sie durch das revidierte Sozialhilfegesetz verletzt werden, muss nun das Bundesgericht beurteilen.
Christof Berger, 22/12/11, Drucken
Medienmitteilung 11. April 2012
Internetcafé Power-Point auf Erfolgskurs
Am 1. April 2012 konnte das Internetcafé Power-Point für Erwerbslose und Armutsbetroffene sein einjähriges Bestehen feiern. Insgesamt haben seit der Eröffnung 4642 Personen das Internetcafé aufgesucht, davon 1701 allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres. Das heisst, die Besucherzahlen steigen stetig und führen dazu, dass das Angebot bereits nach dem ersten Betriebsjahr zeitweise an seine Kapazitätsgrenzen stösst.
Bei den Besucherinnen und Besuchern des Gratis-Internetcafés im Untergeschoss der Monbijoustrasse 16 handelt es sich um Erwerbslose, Ausgesteuerte und Armutsbetroffene aus der Region Bern und zwar sowohl um Schweizerinnen und Schweizer wie auch um Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Internetcafé Power-Point bietet Zugang zu einem Werkzeug, das für die meisten Menschen unverzichtbar geworden ist, aber eben längst nicht allen zur Verfügung steht. Sehr oft werden die Computerarbeitsplätze für die Stellen- und Wohnungssuche genutzt.
Die immer noch steigenden Zahlen belegen das dringende Bedürfnis für unser Angebot und lassen einen regelrechten Besucheransturm für den Rest des Jahres 2012 erwarten.
11/4/12 Drucken