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Heute ich, morgen Du! Arbeitslosigkeit kann alle treffen!
NEIN zum Abbau der Arbeitslosenversicherung!
Wer hat, dem wird gegeben!
68 Milliarden Steuergelder und mehr für die Misswirtschaft der Banken, Leistungskürzungen für die Opfer dieser Misswirtschaft? Wenn es dermassen einfach ist, zur Rettung eines Privatunternehmens innert Tagen solch gigantische Summen zur Verfügung zu stellen, sollte die Sanierung einer wichtigen Sozialversicherung kein Problem darstellen. Es ist allein eine Frage des politischen Willens.
Keine Kostenverlagerung hin zu Gemeinden und Kantone!
Mit den Leistungskürzungen werden die Betroffenen und ihre Familien innert kürzester Zeit in die Sozialhilfe getrieben. Dadurch verschwinden sie zwar aus der nationalen Arbeitslosenstatistik, die Kosten werden jedoch auf Kantone und Gemeinden verlagert.
Die Arbeitslosigkeit bekämpfen nicht die Arbeitslosen!
Der im europäischen Vergleich flexible Schweizer Arbeitsmarkt bedingt als Gegenstück eine Arbeitslosenversicherung, die für alle Arbeitslosen einen angemessenen Erwerbsersatz garantiert. Die Forderung nach einem besseren Schutz für die ArbeitnehmerInnen (Bsp. Mindestlohn) landet wieder und wieder in der Schublade. Stattdessen wird nun der Versicherungsschutz ausgehöhlt.
Heute ich, morgen Du! Arbeitslosigkeit kann alle treffen!
Die einzige Sicherheit, die Angestellte heute noch haben, ist der Lohn für die Kündigungsfrist. Deshalb braucht es eine starke Arbeitslosenversicherung!
Taggeldklau auf einen Blick!
Mit der 4. AVIG-Revision hat das Parlament die Arbeitslosenversicherung verschlechtert. Leidtragende sind vor allem ältere und jüngere Arbeitslose. Auf die Kantone kommen Mehrausgaben für die Sozialhilfe zu:
Beitrag von Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen, anlässlich der Medienkonferenz zum Start des AVIG-Referendums am 30. März 2010.
Die 4. AVIG-Revision aus der Sicht der Betroffenen
Eine Kriegserklärung an die Betroffenen
Als Betroffener kann ich es nur als Verspottung empfinden, wenn der Bundesrat uns zur Rechtfertigung von Leistungskürzungen mit solchen Begründungen kommt wie der folgenden: "Der vorgeschlagene Abbau der Fehlanreize zielt v.a. auf Personen, die lange in der Erwerbslosigkeit gefangen sind." Der Bundesrat schickt uns eine Kriegserklärung und stellt das Ganze so hin, dass wir Betroffenen Gefangene der Leistungen sind, und der edle Bundesrat unser Befreier.
Der Bundesrat spricht von einer "ausgewogenen Vorlage". Ich will auf den entscheidenden Punkt hinweisen. Wenn die ALV-Leistungen um eine Milliarde gekürzt werden, dann löst dies auf dem Arbeitsmarkt einen Lohndumping-Effekt aus, der ohne weiteres mehrere Milliarden beträgt. Es geht den Patrons und dem Bundesrat in ihren Diensten eben nicht nur um die Einsparungen bei der Arbeitslosenkasse, sondern darum, die Konkurrenz zwischen den Arbeitslosen und den Arbeitenden anzuheizen. Bei praktisch jeder Besetzung einer freien Stelle wird das Kräfteverhältnis durch die erzwungenen Tieflohn-Bewerbungen von Arbeitslosen künstlich zugunsten der Patrons verändert. Mehr ...
Grosserfolg für das Referendum gegen die Revision des AVIG
Gewerkschaften, Parteien, Arbeitslosenorganisationen sowie weitere sozialpolitisch sensible Organisationen haben am 6. Juli 2010, über 140‘000 Unterschriften gegen die AVIG-Revision eingereicht. Nötig gewesen wären 50'000 Unterschriften.
Die vorgesehene Revision löst keines einziges der Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Hauptwirkung dieser Vorlage ist, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.
Aufgrund der AVIG-Revision werden die Betroffene und ihre Familien innert kürzester Zeit auf Sozialhilfe angewiesen sein, die Kosten werden die Kantone und Gemeinden tragen.
Die Abstimmung über das Referendum findet am 26. September statt.
Mitglieder des Bündnisses «Nein zum Abbau bei der ALV» reichen in Bern die Referendumsunterschriften ein
Rekord-Referendum gegen die AVIG-Revision
Ein starkes Zeichen gegen den Sozialabbau
Votum von Margret Kiener Nellen, Nationalrätin SP/BE
Bundesrätin Doris Leuthard fördert Verelendung und Lohndumping
Votum von Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen
SECO - Staatssekretariat für Wirtschaft 26/4/10
Die Eruption des Arbeitslosenversicherungsfonds
Von Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA)
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat entschieden, die im Zusammenhang mit dem isländischen Vulkanausbruch ausgefallenen Arbeitsstunden auf die Kappe der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu nehmen. Das seco hat dazu ein Rundschreiben an die Kantone verschickt und weist die zuständigen Amtsstellen an, Kurzarbeitsentschädigungen zu bewilligen. Zudem will das seco die Fluggesellschaften von der Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen für Kurzarbeit entbinden und setzt ihnen eine Nachfrist bis zum 16. Mai an, das entspricht einem Monat seit Beginn der Flughafenschliessungen. (NZZ, 21.4.2010) Die von Regierungen gezeigte Grosszügigkeit überrascht auch den Flughafenchef von Zürich Kloten Thomas Kern, der erklärte, er rechne nicht damit, dass der Ertragsausfall versichert sei, da es sich um höhere Gewalt handelte. Falls allerdings die Fluggesellschaften entschädigt werden sollten, wie dies die EU-Kommission erlauben will, verlangt er gleiche Behandlung für die Flughäfen. (Basler Zeitung, 21.4.2010) Mehr ...
kabba Petition für soziale Rechte in der Bundesverfassung
Soziale Rechte kommen nicht in die Bundesverfassung!
Am 18. Juni 2010 hat der Nationalrat die kabba Petition soziale Rechte in der Bundesverfassung und Ausbau der Sozialhilfe deutlich abgelehnt. Eine ähnlich lautende Petition der IG Sozialhilfe wurde ebenfalls abgelehnt.
Lesen Sie den Bericht von kabba Vorstandsmitglied Henriette Kläy